Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Alarmübertragungsanlagen fest, die zur Alarmübertragung zwischen einer Alarmanlage eines überwachten Objektes und der Anzeige- und Bedieneinrichtung in einer Alarmempfangsstelle dient.
Diese Europäische Norm gilt für die Übertragung aller Arten von Alarmen, wie Brand, Einbruch, Zutrittskontrolle, Personenhilferuf usw. Unterschiedliche Arten von Alarmanlagen dürfen zusätzlich zu den Alarmmeldungen auch andere Arten von Meldungen senden, z. B. Störungsmeldungen und Zustandsmeldungen. Diese Meldungen werden in Übereinstimmung mit dieser Norm auch als Alarmmeldung betrachtet. Der Begriff "Alarm" wird in dem gesamten Schriftstück in diesem weiten Sinn benutzt.
Die Änderung A1 ergänzt zwischenzeitlich notwendig gewordene Anpassungen.
Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.